IACM: Sachverständigenausschuss empfiehlt Umstufung von Cannabis für medizinische Zwecke im Betäubungsmittelgesetz
Bundesregierung stufte Cannabis um
Mit der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 3.3.2011 hat die Bundesregierung hat eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung beschlossen (Bundestag Drucksache 130/11). Diese sieht unter anderem vor, das generelle Verkehrsverbot von Cannabis aufzuheben und cannabishaltige Fertigarzneimittel zu medizinischen Zwecken zuzulassen. Was den Handel und Besitz von Cannabis betrifft, bleibt die Rechtslage unverändert.Die Hanfplantage: http://www.hanfplantage.de/bundesregierung-stufte-cannabis-medizin-07-03-2011
Für den Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, greift die Änderung jedoch zu kurz. Zwar sei zu begrüßen, dass den 23.000 Patienten in den 165 bestehenden Hospizen künftig ein patientenunabhängiger Schmerzmittelvorrat zur Verfügung stehen soll. Für die 700.000 Patienten in rund 11.000 Pflegeheimen fehle aber eine gleichlautende Regelung. Brysch. „Schwerstkranke brauchen sowohl in den Pflegeheimen als auch in Hospizen gleiche Verhältnisse. Es darf bei der Schmerztherapie keine Zweiklassengesellschaft geben“.
Die beabsichtigte Änderung der Verordnung sieht überdies vor, die bereits bestehenden Vorschriften für die Weiterverwendung von Betäubungsmitteln, die nach dem Tod eines Patienten übrig geblieben sind, auf die SAPV auszuweiten. Zudem dürfen nicht verwendete Betäubungsmittel auch in den Notfallvorrat überführt werden.
Die Verordnung tritt in Kraft, sobald der Bundesrat zugestimmt hat.
Deutsche Apotheker Zeitung: http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2011/03/03/neue-moeglichkeiten-fuer-cannabishaltige-fertigarzneimittel.html
Cannabis als Medizin: Pharmaunternehmen muessen Antrag stellen
3sat.online: http://www.3sat.de/mediathek/frameless.php?url=/nano/medizin/146844/index.html
3sat.webtv: http://www.3sat.de/webtv/?100818_cannabis_nano.rm
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